Eriks Rozenfelds

Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

Leistungsspektrum unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei betreut nicht nur Mandanten aus Celle und der Region Hannover.
Auch bundesweit sind wir mit folgenden Schwerpunkten tätig:

Steuerberatung

Steuerberatung ist nicht nur die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen. Sie beginnt bei der Gestaltung der Sachverhalte in Kenntnis der steuerlichen Folgen.

Steuererklärungen

Steuererklärungen betreffen bei Privatpersonen in der Regel die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärungen. Bei Unternehmen kommen mindestens die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung sowie bei Kapitalgesellschaften auch die Körperschaftsteuererklärung jährlich hinzu. Im Fall von Erbschaft und/oder Schenkung sind weitere Steuererklärungen zu erstellen.

Jahresabschlusserstellung

Die Jahresabschlusserstellung ist sowohl Grundlage für die notwendige Steuerdeklaration, als auch die Grundlage für Sie als Unternehmer, um richtige Entscheidungen fällen zu können. Sie dient zudem den Kreditentscheidungen der Banken.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann klassisch aus Belegen in Papierform oder beleglos aus digitalen Daten erstellt werden.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird notwendig, sobald der erste Mitarbeiter beschäftigt wird. Zur Erstellung sind neben lohnsteurlichen Kenntnissen auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Unternehmensnachfolgeberatung

Die Unternehmensnachfolgeberatung ist nicht nur die Übergabe an die nächste Generation. In Frage kommt auch der Verkauf an leitende Mitarbeiter im Hause, an fremde Dritte oder sogar Mitbewerber.

Sanierungsberatung

Eine Sanierungsberatung ist dringend erforderlich, wenn Ihr Unternehmen in eine Schieflage geraten ist. Um der Zerschlagung im Insolvenzverfahren vorzubeugen, werden Restrukturierungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt.

Fördermittelbeantragung

Es gibt die unterschiedlichsten Programme der Länder, des Bundes und der EU, aus denen Privatpersonen und Unternehmen Zuschüsse erhalten können. Die Programme sowie die jeweiligen Voraussetzungen zu kennen ermöglicht die erfolgreiche Beantragung.

Antragstellung Corona-Beihilfen

Anträge auf Corona-Beihilfen können in der Regel nur über prüfende Dritte gestellt werden, zu denen meine Kanzlei gehört.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Die steuerliche Gestaltungsberatung beginnt mit der Auswahl der für Sie richtigen Rechtsform und des richtigen Standortes. Sie begleitet das Unternehmen betriebswirtschaftlich bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sowie notwendigen Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen.

Einnahmenüberschussberechnung

Die Einnahmenüberschussberechnung ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Soloselbständige, kleine Unternehmen und Freiberufler jeder Größenordnung.

Einspruchsverfahren

Einspruchsverfahren werden zu Ihrem Rechtsschutz gegen falsche Steuerbescheide und andere Entscheidungen oder Maßnahmen der Finanzämter geführt.

Unternehmensumstrukturierungen

Unternehmensumstrukturierungen müssen nicht nur in Sanierungsfällen erfolgen. Auch gesetzliche Änderungen oder die Veränderung des wirtschaftlichen Umfeldes erfordern derartige Reaktionen.

Jahresabschlussprüfung

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Jahresabschlussprüfung für mittlere und große Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) sowie für Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person mit ihrem gesamten Vermögen haftet (GmbH & Co KG).

Erbschaftsteuergestaltung

Die Erbschaftsteuer ist eine unangenehme Nebenerscheinung in Erbfällen. Es gilt im Vorfeld Gestaltungen zu treffen, die die Erbschaftsteuer minimieren und nicht nur die Steuererklärung nach dem Erbfall zu erstellen.

Schenkungssteuergestaltung

Bei der Schenkungssteuergestaltung gilt es zur Verfügung stehende Freibeträge zu Lebzeiten richtig auszuschöpfen oder nicht begünstigtes Vermögen rechtzeitig umzutauschen.

Finanzgerichtsprozess-Interessenvertretung

Eine Interessenvertretung im Falle eines Finanzgerichtsprozesses wird notwendig, wenn Ihre berechtigen Einsprüche rechtswidrig als unbegründet abgelehnt werden. Ich vertrete Ihre Interessen bei dann folgenden Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Finanzgerichten.

Eriks Rozenfelds Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Hannoversche Str. 43
29221 Celle
Niedersachsen
Deutschland